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Das Pflege- neuausrichtungs- gesetz (PNG)

DIE PFLEGESTUFEN > Pflegestufen

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Es wurde mit dem Ziel entwickelt, die Situation der Hilfsbedürftigen und deren pflegenden Angehörigen zu verbessern. Besonderer Fokus wurde dabei auf Pflegebedürftige der Pflegestufe 0, Pflegestufe I und Pflegestufe II mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gelegt, die nach heutiger Begutachtung benachteiligt sind.
Hilfsbedürftige der Pflegestufe 0 bis II mit einer Betreuungspauschale nach § 45b haben ab dem 01.01.2013 einen erhöhten Anspruch auf Pflegegeld (nach § 37) bzw. Pflegesachleistungen (nach § 36). Die Leistungen für Pflegebedürftige der Pflegestufe III mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bleiben unverändert.


Quelle: HDP 12/2012


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