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Pflegegrad 5

Die Pflegegrade 2017 > Pflegegrad

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad festge-
stellt werden. Pflegebedürftige stellen dazu einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Von dort wird ein Gut-
achter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beauftragt, der in einem Formalgutachten den Grad der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Pflegebedürftigen begutachtet.

Pflegegrad 5

- schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI:

Pflegebedürftige können Sachleistungen von
ambulanten Pflegediensten bis zu einem Betrag von
monatlich
1995,00 € in Anspruch nehmen.
Die Pflegedienste rechnen direkt
mit der Pflegekasse ab.


Pflegegeld nach § 37 SGB XI:

Alternativ werden für die ambulante Pflege durch
selbsterbrachte Leistungen auch Geldleistungen
gewährt. Das Pflegegeld beträgt in
Pflegegrad 5 monatlich
901,00

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:

Zusätzlich erhält jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2
bis Pflegegrad 5 einen Anspruch auf einen monatlichen
Entlastungsbeitrag von
125,00 €.

Kombination aus Sach- und Geldleistung:

Eine weitere Möglichkeit ist die Kombinationsleistung,
bei der Kosten für Pflegedienstleistungen abgerechnet
werden und der nicht verbrauchte Anteil an der
Höchstleistung als Geldleistung geltend gemacht
wird. Wird z.B. 70% des Höchstbetrages der Sach-
leistung verbraucht, stehen daneben noch 30%
des Höchstbetrages der Geldleistung zu Verfügung.

Beispiel:
Pflegebedürftiger der Pflegegrad 5

Höchstanspruch Sachleistung------------- 1995,00 €
In Anspruch genommeme Sachleitung-- 1396,50 € (=70 % von
1995,00 €)

Restanspruch auf Pflegegeld--------------- 270,30 € (=30 % von
901,00 €)





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