Pflegegrad 1 - Pflegeteam Pro Senior

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Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad festge-
stellt werden. Pflegebedürftige stellen dazu einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Von dort wird ein Gut-
achter  des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beauftragt, der in  einem Formalgutachten den Grad der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten  des Pflegebedürftigen begutachtet.

Pflegegrad I

- geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (12,5 bis unter 27 Punkte)

Leistungen bei Pflegegrad 1

  • Versicherte können durch Pflegeberater der Pflegekassen beraten werden
  • In  der eigenen Häuslichkeit kann der Versicherte durch zugelassene  Pflegedienste oder anerkannten Beratungsstellen beraten werden
  • Sie erhalten einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €
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